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Der Landeselternbeirat (LEB) informiert

Der Landeselternbeirat informiert:

Elternbeiratswahlen in den Kitas

Liebe Eltern!
Zurzeit finden in den Einrichtungen die jährlichen Elternversammlungen statt. In diesen Elternversammlungen werden u.a. die Elternbeiräte der Kita gewählt. Das Wahlverfahren ist vom Träger, im Einvernehmen mit den Eltern festzulegen.

Wichtig bei diesen Wahlverfahren, ist an dieser Stelle der Hinweis auf § 9a (1) KiBiz (Kinderbildungsgesetz). Hier ist gesetzlich verankert, dass Eltern bei allen Wahlen und Abstimmungen pro Kind eine Stimme haben! Bei Verstößen gegen diese gesetzliche Regelung wendet Euch an das zuständige Jugendamt oder auch gerne an den LEB (Landeselternbeirat).

Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte u.a. seine Vertretung im JAEB (Jugendamtselternbeirat). Die Wahlen zu den Elternbeiräten in den Kitas müssen bis zum 10. Oktober erfolgt sein!