Häufiger kam die Frage auf, wer an der Versammlung teilnehmen soll. Daher an dieser Stelle folgender, sehr wichtiger, Hinweis:
Die Versammlung der Elternbeiräte wählt den Jugendamtselternbeirat. Damit die Wahl gültig ist, müssen mindestens 15% der Elternbeiräte an der Wahl teilgenommen haben. Die Anzahl der Elternbeiräte pro Einrichtung variiert und kann in jeder Einrichtung per Geschäftsordnung festgelegt werden. Die meisten Einrichtungen wählen einen Beirat pro Gruppe.
Hieraus ergibt sich ganz klar, wer zur Versammlung der Elternbeiräte kommen soll: Alle Elternbeiräte (und nicht nur der Vorsitzende und/oder Stellvertreter!), Sofern ein Beirat verhindert ist kann er durch einen gewählten Vertreter vertreten werden. Es ist wichtig, dass mindestens 15% der Beiräte anwesend sind, damit wir einen JAEB wählen können!