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Die "Niederlage" ist nun besiegelt. Erwartungsgemäß hat der Rat durch die Stimmen der SPD und CDU das Ansinnen des JAEB abgelehnt. Auch die Einwände der Gründen und der BmU konnten an der Meinung der großen Parteien nichts mehr ändern.

Damit tritt nun auch die zweite Gebührenerhöhung zum neuen Kindergartenjahr (1. August 2017)in Kraft.

Der JAEB bedauert diese Entscheidung sehr, noch viel mehr aber dass vor dem Hintergrund eigentlich vom JAEB angestrebter vertrauensvoller Zusammenarbeit sich weder die Verwaltung noch die CDU/SPD an ihre getätigten Zusagen gebunden fühlen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich dem Antrag des JAEB entgegen der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses nicht angeschlossen. Das Ergebnis war nicht überraschend - CDU und SPD hatten sich beide bereits im Jugendhilfeausschuss gegen das Ansinnen der Eltern ausgesprochen. Aufgrund der anderen Mehrheitsverhältnisse im HFA war das Abstimmungsverhalten vorhersehbar.

Nun muss sich noch der Rat der Stadt Erkrath am 11.7. ab ca. 17.15 Uhr mit dem Thema beschäftigen. Zu Beginn der Sitzung besteht für interessierte Bürger die Möglichkeit der Fragestellung im Rahmen der Bürgersprechstunde, insbesondere natürlich für Fragen an die beiden ablehnenden Fraktionen. Diese kann man übrigens auch sonst jederzeit um Stellungnahmen bitten - beide Fraktionen sind per Email erreichbar:

 

In Kürze wird nun der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat über die Verschiebung der Erhöhung der Elternbeiträge entscheiden. Diese wurde vom JAEB im Jugendhilfeausschuss beantragt.

In der Beschlussvorlage heisst es, es werde mit Mehreinnahmen von rund 100.000 EUR gerechnet. Diese würden allerdings durch den erhöhten Personalaufwand aufgezehrt.

Damit verschriftlicht die Verwaltung nun das Ergebnis ihrer Reform der Elternbeiträge: Insgesamt werden die Eltern, und damit Familien mit kleinen Kindern, in erheblichem Maß mit Mehrkosten belastet. Diese dienen aber weder der Verbesserung der Situation in den KiTas noch tragen sie in irgendeiner Form zur Entlastung des Haushalts bei – sogar das Gegenteil ist der Fall. Der (absehbare) bürokratische Mehraufwand der aktuellen Berechnungsweise führt sogar zu weiteren Mindereinnahmen die nun als Grund dienen sollen, auch die nächste Stufe der Erhöhung zu vollziehen.

Der JAEB bleibt bei seiner Stellungnahme: Die Gebührenordnung der Stadt Erkrath ist nicht gerecht, genauso wenig wie die vom Bürgermeister Schulz im letzten Jahr als „sozial“ argumentierte Überarbeitung. Die Satzung im Ganzen muss vereinfacht werden. Dies benötigt Zeit und wird nicht mehr vor den Sommerferien zu schaffen sein. Das schaffen weiterer Fakten wird eine Reform nicht vereinfachen. Wir hoffen darauf, dass CDU und SPD ihre Blockade aufgeben und an einer familienfreundlichen Lösung mitarbeiten.

Mehrere Anfragen und ein Treffen des JAEB bedurfte es bis die Verwaltung endgültig den Rechenfehler in ihren Bescheiden bemerkte. Die neue Regelung in §6 Abs. 1 2. Absatz, nach der auch die Kinderbetreuungskosten vom Einkommen abgezogen werden können, wurde bei der bisherigen Beitragsfestsetzung schlicht nicht berücksichtigt. Damit sind alle Bescheide, bei denen nicht eine Beitragsfreiheit festgestellt wurde, zumindest eventuell falsch, da durch den Abzug ggf. eine geringere Beitragsstufe erreicht werden könnte. Die Jugendamtsleiterin Christiane Uhlig bestätigte gegenüber dem JAEB Erkrath per Email, dass wegen dieses Fehlers keine Widersprüche oder Rechtsmittel eingelegt werden müssten und die Korrektur von Amtswegen passieren würde. Keine Aussage gibt es zu den Fragen, wann und wie die Korrektur stattfinden wird.

Eigentlich wollte die Verwaltung den aktuellen Sachstand zur Entwicklung der Elternbeiträge im Jugendhilfeausschuss nur zur Kenntnis mitteilen. Dank der Stellungnahme des JAEB wurde dieser TOP jedoch zu einer großen Diskussion. In der Stellungnahme der Verwaltung stellte diese nochmals die Personalprobleme dar, die zur verzögerten Bescheiderstellung geführt haben. In seiner Stellungnahme für die Verwaltung positionierte sich Herr Schwab-Bachmann (Sozialdezernent) zudem ausdrücklich gegen den Antrag des JAEB auf Verschiebung, da die zweite Erhöhung bereits beschlossen sei und es daher für eine Verschiebung keinen wirklichen Grund mehr gäbe.

Unter den Mitgliedern des Ausschusses gab es schnell breite Zustimmung zum Antrag des JAEB. Einzig die Vertreter der SPD und CDU stellten sich gegen diesen Antrag. Von Seiten der CDU kam das Angebot einer weiteren Ausschusssitzung, um noch vor August die gewünschte Diskussion zu führen. Allerdings stellte sich schnell raus, dass die Verwaltung nicht rechtzeitig die gewünschten Zahlen liefern können würde – zumal sie in der Sitzung einräumen musste, dass auch bei allen bereits ergangenen Bescheiden ein Fehler unterlaufen war (hierzu mehr im nächsten Beitrag!). Trotz dieses Einwands verblieb die CDU bei ihrer Haltung der Ablehnung und der Sondersitzung. Seitens der SPD wurde mehr mit Gründen des Haushalts argumentiert. Bezüglich des Versprechens einer erneuten Diskussion sagte Herr Ehlert (SPD), dass er sich in keiner „moralischen Verpflichtung“ sehe.

Im Rahmen der Abstimmung wurde der Vorschlag der CDU für eine Sondersitzung mit 7:4 Stimmen abgelehnt, der Vorschlag des JAEB mit 7:4 Stimmen gegen die Stimmen der SPD und CDU angenommen und dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat empfohlen, die Beitragserhöhung um ein Jahr auszusetzen.

Kurz nach der Sitzung erhielt der JAEB die Mitteilung der Verwaltung, dass in der Angelegenheit keine Dringlichkeit gesehen werde und daher die Tagesordnungen des Rat und des HFA nicht mehr geändert würden. Das Thema wird daher erst im Juli auf die Tagesordnung kommen.