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Für alle Elternräte: Die Einladung zur Versammlung ist heute per Email an alle Einrichtungen sowie an alle mir bekannten Beiräte verschickt. Am Dienstag sollten alle Einrichtungen die Einladung auch in Papierform bekommen haben. Wer also jetzt keine Einladung hat kann sich bei seiner Einrichtungsleitung informieren oder unter post@jaeb-erkrath.de eine Einladung anfordern.

Häufiger kam die Frage auf, wer an der Versammlung teilnehmen soll. Daher an dieser Stelle folgender, sehr wichtiger, Hinweis:

Die Versammlung der Elternbeiräte wählt den Jugendamtselternbeirat. Damit die Wahl gültig ist, müssen mindestens 15% der Elternbeiräte an der Wahl teilgenommen haben. Die Anzahl der Elternbeiräte pro Einrichtung variiert und kann in jeder Einrichtung per Geschäftsordnung festgelegt werden. Die meisten Einrichtungen wählen einen Beirat pro Gruppe.

Hieraus ergibt sich ganz klar, wer zur Versammlung der Elternbeiräte kommen soll: Alle Elternbeiräte (und nicht nur der Vorsitzende und/oder Stellvertreter!), Sofern ein Beirat verhindert ist kann er durch einen gewählten Vertreter vertreten werden. Es ist wichtig, dass mindestens 15% der Beiräte anwesend sind, damit wir einen JAEB wählen können!

Liebe Elternbeiräte, liebe Eltern,

Ende kommender Woche müssten in allen Kitas die neuen Elternbeiräte gewählt sein. Sofern noch nicht geschehen bitten wir alle neuen Elternbeiräte uns ihre Kontaktdaten (ein Ansprechpartner reicht, wir nehmen aber auch mehr) mitzuteilen. Anfang der kommenden Woche sollen die Einladungen zur Versammlung versendet werden, was wir am besten direkt und elektronisch machen würden.

Auch wenn Ihr selbst kein Elternbeirat seid: bitte reicht diese Bitte an Eure Elternvertretung weiter. Nur mit einer starken Elternvertretung können wir die Interessen der Eltern gut vertreten.

Wichtig: Wie in jedem Jahr müssen auch der/die Vorsitzende und Stellvertreter gewählt werden. Wenn Interesse besteht beantworten wir auch gerne vorher Fragen zu diesen Ämtern.

Der Landeselternbeirat informiert:

Elternbeiratswahlen in den Kitas

Liebe Eltern!
Zurzeit finden in den Einrichtungen die jährlichen Elternversammlungen statt. In diesen Elternversammlungen werden u.a. die Elternbeiräte der Kita gewählt. Das Wahlverfahren ist vom Träger, im Einvernehmen mit den Eltern festzulegen.

Wichtig bei diesen Wahlverfahren, ist an dieser Stelle der Hinweis auf § 9a (1) KiBiz (Kinderbildungsgesetz). Hier ist gesetzlich verankert, dass Eltern bei allen Wahlen und Abstimmungen pro Kind eine Stimme haben! Bei Verstößen gegen diese gesetzliche Regelung wendet Euch an das zuständige Jugendamt oder auch gerne an den LEB (Landeselternbeirat).

Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte u.a. seine Vertretung im JAEB (Jugendamtselternbeirat). Die Wahlen zu den Elternbeiräten in den Kitas müssen bis zum 10. Oktober erfolgt sein!